Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dem Schutz und der Klarheit beider Vertragsparteien. Sie sollen eventuelle Missverständnisse und Unklarheiten beseitigen.
§ 1 Geltungsbereich
Die Freie Rednerin Evelyn Schneider (genannt Auftragnehmerin) bietet Reden für Freie Trauungen (ersetzt nicht eine vorausgehende standesamtliche Eheschließung), Willkommensfeiern (keine christliche Taufe) und Trauerreden eigenkreativ erstellt als Dienstleistung an. Der Vertrag endet durch Erbringen der letzten Leistungen sowie Begleichung aller Rechnungen. Geschäftsbedingungen des Kunden (genannt Auftraggeber) werden nicht Vertragsinhalt. Einem ausdrücklichen Widerspruch durch die Auftraggeberin bedarf dies nicht. Jegliche durchgeführten Aktionen und Zeremonien haben keine rechtliche Bindung.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Nach Kontaktaufnahme und Mitteilung des Wunschtermins durch den Auftraggeber findet ein erstes unverbindliches Kennenlernen statt. Voraussetzung ist dabei, dass der genannte Wunschtermin noch nicht vergeben ist. Nach dem ersten unverbindlichen Treffen entscheiden beide Parteien für sich, ob eine Zusammenarbeit erfolgen soll. Dafür wird eine Mitteilungsfrist von 7 Tagen festgelegt. Sollte in dieser Zeit keine Zusage erfolgen, muss ich dies als Absage werten. Bei der positiven Entscheidung beider Parteien erstellt die Auftragnehmerin einen Vertrag, in dem das Honorar und alle wichtigen Informationen für die gewünschte Dienstleistung enthalten sind.
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Unterschrift des Auftraggebers und eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Honorars innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Erst dann gilt der genannte Wunschtermin als verbindlich reserviert. Der vereinbarte Restbetrag wird 6 Wochen vor dem Durchführungstermin der vereinbarten Leistung ohne die Erstellung einer weiteren Rechnung fällig.
Persönliche Absprachen zum Vertragsabschluss können gegebenenfalls auch vereinbart werden.
Mit Zustandekommen des Vertrages erkennt der Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an.
§ 3 Leistungsumfang
Alle zu erbringenden Leistungen werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Gewünschte Änderungen der Leistung bzw. des Umfangs werden schriftlich vereinbart . . Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, zur vereinbarten Erbringungszeit und am vereinbarte Erbringungsort auszuführen.
Sollten sich Datum, Uhrzeit und / oder Ort der vereinbarten Leistung ändern, wäre dies unverzüglich der Auftragnehmerin mitzuteilen.
§ 4 Rücktritts- und Kündigungsrecht
Für den Auftraggeber:
Die Rücktrittsfrist vom geschlossenen Vertrag durch den Auftraggeber beginnt mit dem Tage des Vertragsabschlusses und beträgt 14 Tage. Der Rücktritt bedarf der Schriftform und ist ohne Angabe von Gründen möglich. Ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Durchführungstermin werden 50 % des vereinbarten Honorars bei Rücktritt oder Kündigung durch den Auftraggeber fällig. Bis dahin angefallene Fahrt- oder Mehraufwandskosten sind zu 100 % zu erstatten.
Für die Auftragnehmerin:
Die Auftragnehmerin behält sich vor, den vereinbarten Vertrag ebenfalls 14 Tage nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen zu können. Bis dahin geleistete Zahlungen vom Auftraggeber werden zu 100 % von der Auftragnehmerin erstattet. Sollte die Auftragnehmerin aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses (z. B. Krankheit, Unfall, Tod, Höhere Gewalt, etc.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen können, erfolgt die umgehende Information des Auftraggebers. Sollte ein fertiges Redemanuskript vorliegen, wird dies an den Auftraggeber übermittelt. Dieses darf dann von anderen Personen zur Durchführung der Zeremonie verwendet werden. Wenn gewünscht, versucht die Auftragnehmerin einen Ersatz durch Anfrage an andere Redner zu finden. Dies kann allerdings nicht garantiert werden.
§ 5 Honorare, Kosten und Reisekosten
Für die vereinbarten Leistungen wird ein pauschales Honorar vereinbart. Dieses richtet sich nach den Wünschen des Auftraggebers. Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Fahrtkosten fallen nach Vertragsannahme für eventuelle weitere notwendige Gesprächs- und Besichtigungstermine und für den vereinbarten Leistungstag an. Diese werden, sollte im Vertrag nichts anderes vereinbart sein, gesondert in Rechnung gestellt. Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, trägt der Auftraggeber sämtliche damit verbundene Kosten, inclusive der Reisekosten.
§ 6 Urheberrecht
Die von der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit dem Vertrag vereinbarten Werke, die geistigen Ideen und die Zeremonie selbst unterliegen dem Urheberrecht.
§ 7 Datenschutz
Persönliche Daten des Auftraggebers werden nicht an Dritte weitergegeben und vertraulich behandelt.
§ 8 Haftung
Die Haftung und eventueller Schadenersatz begrenzen sich auf die Höhe des Auftragswertes sowohl für eventuelle Mängel wie auch auf Nichterfüllung des Vertrages.


